Bei den meisten international t?tigen Textilhandelsunternehmen ist es üblich, dass alle Konzernvertriebsgesellschaften am Markt unter dem gleichen Firmennamen auftreten. Aus steuerlicher Sicht sind in diesem Zusammenhang zwei Tatbest?nde zu unterscheiden:rn1. Die überlassung des Rechts, den Firmennamen zu führen, für die die Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft grunds?tzlich kein Entgelt berechnen darf.
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