Zum I. September 2009 tritt die Datenschutznovelle II in Kraft, die neben der Speicherung von Mitarbeiterdaten auch den Umgang mit Kundendateri verschärft. Sie betrifft damit z.B. auch Modehäuser, die Neukundengewinnung über personifiziertes Direktmarketing betreiben. Nicht persönlich adressierte Werbung- z.B. über Postwurf spezial - ist davon nicht betroffen.rnDie Datenschutznovelle enthält ein sog. „opt-in", wonach ein Kunde der Weitergabe von Daten zum Zwecke der Werbung ausdrücklich zustimmen muss. Ist diese lediglich telefonisch erfolgt, muss das Unternehmen sie anschließend schriftlich be-rnstätigen. Zudem muss dem Kunden in jedem Werbebrief mitgeteilt werden, bei welchem Unternehmen seine Daten erstmalig gespeichert wurden.
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