Ein Hauseigentümer beauftragt den beklagten Ofenbauer mit der Errichtung eines Kachelofens. Im Haus befinden sich zwei mehrzügige Schornsteine. Der Ofenbauer findet im Keller eine Revisionsklappe und überprüft die Förderleitung des Schornsteins, indem er die Klappe öffnet und zerknülltes Zeitungspapier anzündet. Der Hauseigentümer soll von außen zeitgleich kontrollieren, ob aus dem Schornstein Rauch abzieht. Als kein Rauch zu erkennen ist, das angezündete Papier dennoch gut abbrennt, entzündet der Ofenbauer ein weiteres Zeitungspapier. Wieder steigt kein Rauch auf. Während der nachfolgenden Kontrolle des Schornsteins bemerken der Ofenbauer und der Hauseigentümer, dass das Dachgeschoss in Flammen steht.
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