Die BAND e.V. hat sich wiederholt wah-rend des Gesetzgebungsverfahrens, so-wohl schriftlich wie auch miindlich, im Anhorungsverfahren vor dem Gesund-heitsausschuss des Bundestages geau-Eert. Die nunmehr vorgesehene heilkund-liche Tatigkeit des Notfallsanitaters mit der Durchfuhrung invasiver MalSnahmen ist besonders de'swegen zu kritisieren, weil das Hinzuziehen eines Notarztes in entsprechenden Fallen nicht zwingend vorgesehen ist.
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