Fuer den speziellen Prozess "Nassschweissen unter Ueberdruck" liegen weltweit nur wenige Erfahrungen vor. Die Germanische Lloyd AG wird mit derartigen Anforderungen bei Schaeden am Unterwasserschiff - z.B. nach Kollisionen mit geringem Schaden, durch Schwingungen und Vibrationen, abgerissene Bauteile oder Leckagen sowie durch Korrosion verursachten Schaeden - waehrend des Klassenlaufes konfrontiert. Reparaturen sollen auf verstaendlichen Wunsch der Reeder mit moeglichst geringen Kosten und damit Aufwand verbunden sein. Eine dafuer normalerweise erforderliche Dockung moechte unbedingt vermieden werden. Hier gilt es fuer eine Klassifikationsgesellschaft den Umfang des Schadens genau zu ermitteln. Anschliessend sind die Moeglichkeit des Einsatzes des Nassschweissens fuer eine temporaere Reparatur sowie die vorhandenen Voraussetzungen einer dafuer vorgeschlagenen Firma zu pruefen. Darueber hinaus muessen die Randbedingungen (z.B. Nahtvorbereitung) festgelegt werden. Oberstes Gebot und Kriterium fuer den GL als verantwortliche Klassifikationsgesellschaft ist dabei die maximal zu gewaehrleistende Sicherheit fuer das Personal und damit auch des Schiffes. Der Einsatz des "Nassschweissens unter UEberdruck" bildet inzwischen als UEbergangsloesung eine ernsthafte Alternative fuer eine ansonsten notwendige Auflandnahme der Schiffe. Basis ist jedoch immer der Nachweis der entsprechenden guten Qualifizierung des die Reparatur ausfuehrenden Betriebes und damit in erster Linie seiner Unterwasserschweisser! Zur Pruefung von Unterwasserschweissern werden deshalb haeufig GL - Besichtiger hinzugezogen.
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