Die Zahl der eingeschleppten und für Baume relevanten Schadorganismen nimmt weiterhin zu. Neben den in der April-Ausgabe vorgestellten Quarantaneschadorganismen sind dies auch neue, bislang im Umgang nicht geregelte Schadorganismen.Die nachfolgenden Schadorganismen, die jüngst in Deutschland im Freiland aufgetreten sind, unterliegen keinen spezifischen rechtlichen Regelungen, ausser der allgemeinen Pflicht zur Bekampfung. Zur Einstufung, ob es sich um einen Schadorganismus handelt, dem phtytosa-nitaren Risiko und ob beziehungsweise welche Bekampfungsmassnahmen sinnvoll sind, werden unmittelbar nach dem Fund eines potenziellen Schadorganismus vom Julius Kühn Institut (JKI) sogenannte Express-Schadorganismen-Risikoanalysen (PRA) durchgeführt. Diese PRA dienen gemass Para-graf 4a der Pflanzenbeschauver-ordnung den zustandigen Behorden der Bundeslander als Grundlage für Bekampfungsmassnahmen.
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