Dortmund. Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Eine der wesentlichen anderungen des Betriebsrentenstarkungsgesetzes (BRSG): Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsrente ist verbindlich geworden. Seit 1. Januar 2019 gilt dies fur neue Vertrage zur Entgeltumwandlung, fur bestehende wird der Pflichtzuschuss ab 2022 wirksam.
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