首页> 外文期刊>Wissenschaftsrecht >Die Regelung Des §42 Nr. 1 Arbegauf Dem'verfassungsrechtlichen Prüfstand'
【24h】

Die Regelung Des §42 Nr. 1 Arbegauf Dem'verfassungsrechtlichen Prüfstand'

机译:§42号的解决1 Arbegauf'verfassungsrechtlichen审查”

获取原文
获取原文并翻译 | 示例
           

摘要

Mit Urteil vom 18.09.2007, X ZR 167/05 - „Selbststabilisierendes Kniegelenk" bestätigte der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Verfassungsmäßigkeit des § 42 Nr. 1 ArbEG. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelung im Hinblick auf neuheitsschädliche wissenschaftliche Spontanäußerungen und neuheitschädliche Offenbarungen, die der Wissenschaftler nachvollziehbar damit begründet, dass er die Folgen einer wirtschaftlichen Verwertung nicht verantworten kann, keine Anwendung finden kann. Er ist entgegen der Einschätzung des Bundesgerichtshofs zudem der Ansicht, dass die Mittelaufbringung der Hochschule aus dem Fundus der an ihr getätigten schutzfähigen Erfindungen nicht deren mit Verfassungsrang ausgestattete Funktionsfähigkeit betrifft und daher auch nicht dem institutionellen Garantiebereich des Art. 5 III 1 GG unterfällt.
机译:日判决18.09.2007,X ZR 167/05——髋关节Selbststabilisierendes膝关节& # 8222;”bestä tigte x Zivilsenat的Verfassungsmä ß igkeit§的42号1ArbEG。解决包括neuheitsschä dliche科学Spontanä uß erungenneuheitschä dliche启示,使其具有的科学家他经济的影响范围不能负责回收,没有可以适用。Einschä tzung Bundesgerichtshofs此外的认为的Mittelaufbringung高校的资料展示给你们getä tigten schutzfä higen发明他们白天Verfassungsrang的主要来源Funktionsfä higkeit,因此也会影响到不是的体制Garantiebereich性质1。5三世GG unterfä llt。

著录项

  • 来源
    《Wissenschaftsrecht》 |2008年第3期|206-231|共26页
  • 作者

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 德语
  • 中图分类 N-085;
  • 关键词

相似文献

  • 外文文献
获取原文

客服邮箱:kefu@zhangqiaokeyan.com

京公网安备:11010802029741号 ICP备案号:京ICP备15016152号-6 六维联合信息科技 (北京) 有限公司©版权所有
  • 客服微信

  • 服务号