Am 1. Oktober 2002 ist die neue GVO in Kraft getreten, die neuen Bestim-mungen wird immer noch gestritten, z.B. um das Recht von Fahrzeugkaufern, Pflege-, Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten auch wahrend der Garantiezeit und wahrend der Gewahrleistungsfrist durch Freie Werkstatten vornehmen zu lassen. Rechte gehen hierdurch keine verloren, insbesondere keine Garantieanspruche gegenuber dem Hersteller, die ofters langere Laufzeiten aufweisen als Gewahrleistungsanspruche. Allerdings glaubt das nicht jeder Hersteller.
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