Verkurzung der Sachmangelhaftung im Gebrauchtwagenverkauf: Urteil des BGH zu den AGB des ZDK. Mit Urteil vom 29.04.2015 (Az. VIII ZR 104/14) hatte der BGH die in den vom ZDK empfohlenen Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen vorgesehene Verkurzung der Sachmangelhaftungsanspruche auf ein Jahr fur unwirksam erklart. Die Aufregung zu diesem Urteil hat sich zwischenzeitlich etwas gelegt und es empfiehlt sich, die Entscheidung genauer zu analysieren und daruber nachzudenken, auf welchem Weg und in welchem Umfang zu der nach Gesetz zulassigen Verkurzung der Verjahrungsfrist auch fur Schadensersatzanspruche zuruckgefunden werden sollte.
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