1% REGELUNG - Nachweislich als Vorfuhrwagen vorgehaltene Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, sollten zu Gunsten des Steuerpflichtigen nicht der mehrfachen Besteuerung nach der 1% Regelung unterliegen. Kaum glaubt man, dass durch Ausserungen der Finanzverwaltung etwas Ruhe zu dem Thema einkehren konnte, schon gibt es wieder ein neues Urteil des hochsten deutschen Steuergerichts (BFH) zu diesem Thema, das den Betriebsprufern eine Steilvorlage zur verscharften Besteuerung der Privatnutzung gibt.
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