In vielen Wintersportgebieten werden zur Steigerung der Attraktivitat Funparks, Halfpipes, Cross-Strecken, etc. errichtet. Befinden sich diese im Skigebiet, besteht grundsatzlich auch eine Verantwortung des Seilbahnunternehmens. Der folgende Artikel legt die zu beachtenden Grundsatze dar.
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