Auch hieruber ist bereits viel geschrieben worden - die Unterscheidung bzw. richtige Zuordnung wird immer diffiziler und bedarf meist einer individuellen Beratung. Grundsatzlich kommt es auf das Uberwiegen der Merkmale an, die Bezeichnung des Vertrags und der Parteienwille sind unerheblich. Die Tendenz geht in Richtung echtem Dienstvertrag. Eine falsche Zuordnung und spatere Umqualifizierung zieht jedenfalls betrachtliche Kosten nach sich! Hier nochmals die wesentlichen Eckpunkte:
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