In und nach den Feiertagen ist in meiner Kanzlet aufgrund der Wetterlage eine vermehrte Nachfrage nach der so genannten Wegehalter-Haftung, respektive der Haftung fur Schaden durch ein Bauwerk (Lawinen), aufgetreten. Ich mochte dies zum Anlass nehmen, einmal die wesentlichsten Eckdaten zu erklaren.
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