630 e Abs. II BGB: Die Aufklarung muss. mundlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die uber die zur Durchfuhrung der Massnahme notwendige Ausbildung verfu erganzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhalt.
展开▼
机译:630 e para。II BGB:声明必须。莫里受到参加或由拥有培训进行措施的人;还可以指以文本形式接收患者的文档。
展开▼