Betriebliche Ersthelfer sind in allen Unternehmen, die Arbeitskräfte beschäftigen, Pflicht. Das ist an sich nichts Neues, aber mit 1.1.2015 gilt die Übergangsregelung der Arbeitsstätten-Verordnung nicht mehr. Jetzt müssen auch Betriebe mit ein bis vier Mitarbeitern über einen Ersthelfer verfügen, der zumindest eine achtstündige Erste-Hilfe-Ausbildung hat. Diese darf nicht älter als 4 Jahre sein, innerhalb dieser muss wieder eine Auffrischung von neuerlich 8 Stunden oder innerhalb von zwei Jahren vier Stunden absolviert werden.
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