Die österreichische Finanzverwaltung kann nur innerhalb Österreichs tätig werden. Daher gibt es (bei Auslandssachverhalten) schon bisher die sogenannte erhöhte Mitwirkungspflicht. Diese bedeutet, dass (auf Aufforderung) Sach-verhalte umfassend offengelegt und entsprechende Unterlagen vorgelegt werden müssen. Besonders interessant sind für die Finanzverwaltung naturgemäß Provisionen, Konsulentenhonorare, Lizenzgebühren und Ähnliches, also Dienstleistungen. Ebenso von besonderem Interesse ist auch, ob es sich beim Geschäftspartner um eine aktive Firma (Räumlichkeit, Einrichtung, Personal, etc.) oder eine sogenannte Briefkastenfirma handelt. Ein weiteres Kriterium ist natürlich auch der Sitz des Geschäftspartners (Steueroase?).
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