Und wieder ein Knüppel zwischen die Beine des Elektrofachhandels: Der EuGH hat die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher erheblich gestärkt - zu Lasten der Händler versteht sich. Nach dem jüngst verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen Händler kaputte Ware nicht nur ersetzen. Auch der Aus- sowie Einbau einer neuen Ware wird den Händlern auf's Auge gedrückt, wenn der Mangel sich nicht reparieren lässt und vor dem Einbau nicht erkennbar war. Allerdings: Wenn die Forderungen des Konsumenten absolut unverhältnismäßig wären, kann der Händler ersatzweise eine Entschädigung anbieten. Hier dürfen die Gerichte den Betrag, bis zu dem der Händler dafür aufkommen muss, begrenzen. In solchen Fällen hat aber der Kunde die Wahl, ob er trotzdem die Ware austauschen will, oder aber eine Entschädigung möchte, etwa in Form einer Preisminderung. Über die konkreten Fälle muss danach nun abschließend der BGH entscheiden. „Hier steht auch die WKO zur Verfügung, um solche Dinge für die Händler durchzuboxen", beruhigt Obmann Wolfgang Krejcik im Gespräch mit E&W.
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