1. Die bloße Abfrage des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Formblatt 124 (in Verbindung mit dem Verzicht auf die Angabe eines Mindestumsatzes) erlaubt den Bietern die Eintragung der Zahl «0», so dass mit ihr keine die Festlegung einer Mindestanforderung für die Geschäftstätigkeit verbunden ist. 2. Enthält die Auftragsbekanntmachung das vom Auftraggeber geltend gemachte Eignungskriterium einer bereits mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit der Bieter auf dem von der Ausschreibung betroffenen Gebiet nicht, kann auf das Fehlen einer durch ein solches Kriterium begründeten Eignung auf Seiten des Bieters ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren nicht gestützt werden. 1. Die Vorinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB kann mittels der Vergabeplattform übersendet werden.
展开▼