Die Amtspflichten, die den für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen (bis 30.04.1993: abfallrechtlichen) Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage und für die überwachung einer solchen Anlage zust?ndigen Beh?rden obliegen, k?nnen auch zugunsten des Eigentümers des Betriebsgrundstücks als einem geschützten ?Dritten" bestehen.
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