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>Zahnärztlich prothetische Maßnahmen nach Therapie einer kraniomandibulären Dysfunktion Teil 2: Registrattechniken, Langzeitprovisorien, definitive prothetische Rekonstruktion
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Zahnärztlich prothetische Maßnahmen nach Therapie einer kraniomandibulären Dysfunktion Teil 2: Registrattechniken, Langzeitprovisorien, definitive prothetische Rekonstruktion
Die Übertragung der Aufbissschienenokklusion in eine prothetische Restauration erfolgt im ersten Behandlungsschritt durch ein direkt im Mund des Patienten angefertigtes Erst- oder Kurzzeitprovisorium [2].Danach entscheidet der individuelle Behandlungsfall über das weitere prothetische Vorgehen. In den meisten Fällen ist die Anfertigung eines laborgefertigten Langzeitprovisoriums der entscheidende Schritt zu einem sicheren funktionellen prothetischen Behandlungserfolg. Auf Basis des Wax-up angefertigt, nimmt das Langzeitprovisorium die definitive prothetische Arbeit vorweg und kann in Dimension und Funktion hervorragend ausgetestet und weiterhin in interdisziplinärer, manualmedizinisch-zahnärztlicher Zusammenarbeit korrigiert werden. Grundlegende Voraussetzung bei allen zahnärztlichen Maßnahmen ist die exakte dreidimensionale Beibehaltung der therapeutischer Bisslage.
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