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Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Änderung der Anrechnungsverfügung bei Änderung der Steuerfestsetzung durch Widerruf - Jahresfrist des § 130 Abs. 3 AO

机译:撤消违法的有利行政行为-如果通过撤销撤销税收评估而改变了贷方顺序-根据《 AO》第130条第(3)款的一年期限

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摘要

1. Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt kann nach § 130 Abs. 2 AO nur dann zurückgenommen werden, wenn bei seinem Erlass von einem tatsächlich nicht gegebenen Sachverhalt ausgegangen oder das im Zeitpunkt seines Erlasses geltende Recht unrichtig angewandt worden ist; eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage hingegen macht einen ursprünglich rechtmäßigen Verwaltungsakt grds. nicht i. S. des § 130 AO rechtswidrig, es sei denn, es läge ein Fall steuerrechtlicher Rückwirkung vor.rn2. Zur Frage, ob eine Verfügung über die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen ESt Geltung nur im Hinblick auf das Steuerschuldverhältnis beansprucht, wie es im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung (Stichtag) besteht, also stillschweigend unter einer auflösenden Bedingung dergestalt steht, dass bei einer Änderung des Steuerbescheids erneut über die Anrechnung zu entscheiden ist.
机译:1.非法的,有利的行政行为只有在其签发的事实是基于没有实际给出的事实的情况下,或者如果颁布该法律时适用的法律被错误地适用,才可以根据《 AO》第130条第2款撤回;但是,事实或法律状况的后续变更将使本来是合法的行政行为。不是我除非有追溯税法的案例,否则第AO条第130款的S.均为非法。关于以下问题:是否扣除的所得税减免令仅适用于在发出该命令时(关键日期)存在的应纳税额,即默许地受解决条件的限制,如果税收评估决定是再次决定信用。

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    《Der Betrieb》 |2009年第24期|1278-1278|共1页
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