Der Bundestag hat das „Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" am 24. Februar in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März keine Einwände erhoben (Bundesrats-Drucksache 103/11).
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