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Betrugspräventionssysteme vor dem OLG Karlsruhe

机译:OLG Karlsruhe前面的欺诈预防系统

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摘要

Kreditwürdigkeitssysteme, wie sie die etablierten Auskunfteien betreiben, sind hinreichend ausgeleuchtet. Doch nun stand ein Betrugspräventionssystem auf dem gerichtlichen Prüfstand. Dessen Einführung war begleitet von jahrelangen Verhandlungen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden, die schließlich für den Betrieb solcher Betrugspräventionssysteme einen sog. Kriterienkatalog definierten. Soweit ersichtlich, äußerte sich mit dem nun vorliegenden Urteil des OLG Karlsruhe zum ersten Mal ein Obergericht zu einem sog. Fraud Pool (SFP). Es bestätigte den Betrieb des SFP im Grundsatz und nahm dabei zu einigen Rechtsfragen ausdrücklich Stellung. Danach ist die Verarbeitung von Auffälligkeiten i.S.v. §25h Abs. 3 Satz 4 KWG i. V. m. § 47 Abs. 5 GwG (auch) nach Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO zulässig, da die Kreditgebende Wirtschaft in aller Regel ein berechtigtes Interesse an solchen Informationen (hier gefälschte Gehaltsbescheinigung) hat.
机译:信用系统运营所建立的信用局是充分照明的。 但现在欺诈预防系统是在司法测试台上。 它的介绍伴随着数据保护当局的多年谈判,最终确定了这种欺诈预防系统的运作所谓的标准目录。 就可以看出,随着OLG Karlsruhe的第一次判断,是一个所谓的欺诈池(SFP)的顶级法庭。 它原则上证实了SFP的运作,并明确评论了一些法律问题。 此后,处理异常I.S.V.§25H段。3句4 kwg i。 V.M。§47ABS。5 GWG(另外)根据第6(1)条DSGVO允许,因为贷款经济通常对此类信息(这里假装薪资证书)有合法兴趣。

著录项

  • 来源
    《Datenschutz-Berater》 |2021年第5期|161-163|共3页
  • 作者

    Wulf Kamlah;

  • 作者单位
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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