Runter kommen sie alle - es sei denn, sie bleiben irgendwo hängen. Hängen bleiben möchte keiner, und runterkommen am liebsten heil und gesund. Deswegen muss die Benutzung von PSAgA geübt werden. Und die richtige PSAgA sollte es sein. Was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Beitrag. PSA im Allgemeinen und so auch die PSA gegen Absturz (PSAgA) ist immer die letzte Möglichkeit, wenn zum Beispiel technische Maßnahmen nicht oder nur durch erheblichen Aufwand möglich sind. Allerdings gibt es in vielen Fällen kaum eine Alternative zur PSAgA, zum Beispiel beim Aufsteigen auf Windkraftanlagen oder Telekommunikationstürme, beim Befahren von Behältern, beim Errichten eines Gerüsts, zur Störungsbeseitigung zum Beispiel an Hochregallagern, beim Sichern auf Tankzügen oder Kesselwagen oder bei zahlreichen Montagetätigkeiten. Der Satz im Anhang 1 Abschnitt 3.1.5 der Betriebssicherheitsverordnung „Individuelle Absturzsicherungen ... sind nur im begründeten Einzelfall zulässig" geht da wohl etwas an der Realität vorbei. Nach groben Schätzungen des Autors arbeiten in Deutschland täglich circa 100.000 Personen mit PSAgA -alles begründete Einzelfälle?
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