Da reichen meist Massnahmen wie die Vergabe von Zutritts - rechten und -regelung nicht mehr aus. Auch wenn diese durch die Prüfung von verschiedenen Kriterien, wie der Besitz (z.B. Karte), das Wissen (z.B. PIN) oder biometrischer Merkmale (z.B. Fingerprint) unterstützt und erweitert werden. Die entsprechenden Regelungen des Zutritts sind dann durch weitere Massnahmen zu unterstützen. Darunter fallen Systeme der Personenvereinzelung. Es gilt zu vermeiden, dass beim berechtigten Zutritt einer Person in einen Hochsicherheitsbereich, beispielsweise in ein Rechenzentrum, keine weiteren und somit nicht berechtigte Personen «mitlaufen» können. Mit herkömmlichen Zutrittskontrollen an Türen oder auch Schleusen - sie sind keine Vereinzelungsanlagen - ist das nicht zu erreichen. Auch eine strikte Bilanzierung ist ohne eine Vereinzelungsanlage zu umgehen.
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