Am 1. August ist die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Änderung des Seelotsgesetzes in Kraft getreten. Um neue Fachkräfte zu gewinnen, sind die Vorschriften über die Eignung für den Beruf und die Anforderungen an die Bewerber zum Seelotsanwärter ergänzt und aktualisiert worden. Damit setzt sich Minister Tiefensee für mehr Nachwuchs bei den Seelotsanwärtern ein. Mit einer eigenen Grundausbildung, an deren Entwicklung die Lotsen maßgeblich mitgearbeitet haben, können Kapitäne künftig gezielt und revierbezogen auf die Anforderungen des Lotsberufes geschult werden. Damit kann die bisher erforderliche Seefahrtzeit von zwei Jahren nach Erwerb des Kapitänspatents ersetzt werden. Die Lotsenbrüderschaften führen die Grundausbildung durch. Nach erfolgreichem Abschluss folgt wie bisher die achtmonatige Ausbildung als Seelotsenanwärter.
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