Kunden werden immer anspruchsvoller, und das Reklamieren von gekauften Bekleidungsteilen entwickelt sich offenbar zum Volkssport. Das liegt nicht zuletzt an der Verlängerung der Verjährung von Gewährleistungsrechten von sechs Monaten auf zwei Jahre im Rahmen der Schuldrechtsreform von 2002. So häufen sich die Fälle, in denen Kunden Ware reklamieren, die völlig normale Abnutzungserscheinungen aufweisen.
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