In den letzten Wochen sind mehrere Lieferanten im modischen Bereich damit aufgefallen, dass sie auf einmal nachträglich per Brief die Skontosätze zulasten der Einzelhändler ändern wollten. Und das, obwohl die Orders bereits bindend erteilt und bestätigt waren. Derartige Geschäftspraktiken muss sich niemand gefallen lassen! Zwar kann jeder Verkäufer seine Skontosätze frei festlegen, jedoch immer nur mit Wirkung für zukünftig abzuschließende Kaufverträge. Rückwirkende Veränderungen sind nur möglich, wenn der Handel dies akzeptiert!
展开▼