Arbeitnehmern über 58 Jahren dürfen zumindest bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten per Arbeitsvertrag zwei zusätzliche Urlaubstage zugestanden werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Jüngeren liege nicht vor. Bisher hatten die Gerichte meist die Auffassung vertreten, dass auch Älteren per Arbeitsvertrag nicht mehr Urlaub zugestanden werden dürfe, da dies sonst eine Ungleichbehandlung sei. Konkret war es um einen Fall in der Schuhproduktion gegangen. Der Arbeitgeber hatte älteren Mitarbeitern zwei zusätzliche Urlaubstage zugestanden. Deren jüngere Kollegen fühlten sich benachteiligt und zogen vor Gericht. Nach Informationen der Rechtsschutzversicherung D.A.S. habe der Arbeitgeber einen Ermessensspielraum.
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