Manche Menschen verspüren das Bedürfnis, sich in der digitalen Öffentlichkeit zu entblößen und etwa in sozialen Netzwerken Privates preiszugeben. Andere Menschen möchten digital unerkannt bleiben und treffen Vorkehrungen, damit möglichst wenige Informationen über sie in die Öffentlichkeit gelangen. Es kann sich auch um denselben Menschen handeln, der in unterschiedlichen Situationen einmal das eine und ein andermal das andere Bedürfnis verspürt. Vorkehrungen der Geheimhaltung sind insbesondere die Datensparsamkeit und darüber hinaus die Verschlüsselung. Die Verschlüsselung von Zeichen, das Vexierspiel der Irreführung und Geheimhaltung, ist Gegenstand der Zeichentheorie und der Literatur, aber ebenso der (Informations-) Technik und des Rechts. Zweck der Verschlüsselung ist die Sicherung der Anonymität des Kommunikationsteilnehmers. Die vorliegende Dissertation erörtert die informationstechnischen Bedingungen der Verschlüsselung und geht der Frage nach, ob in der Informationsgesellschaft ein Recht auf Anonymität besteht und wie es zu begründen ist.
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