Leitsatz Die für die Rücknahme des Doktorgrades maßgebliche Frage, ob die Dissertation eine selbständige wissenschaftliche Leistung darstellt oder dies aufgrund einer Täuschung zu verneinen ist, ist nach eigenständigen Kriterien und insbesondere unabhängig davon zu beurteilen, ob mit der Täuschung zugleich eine Urheberrechtsverletzung verbunden ist. Aus den Gründen Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus den von ihm innerhalb der Antragsfrist genannten - und somit nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO allein maßgeblichen - Gründen ist die Berufung nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.
展开▼