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Ausgewählte Entscheidungen

机译:选定的决定

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摘要

1. Bei § 10 Abs. 5 S. 2 und 3 LHG handelt es sich um eine spezialgesetzliche Unbe-achtlichkeitsklausel, die im Interesse der Rechtssicherheit und zur Sicherstellung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit universitärer Gremien und Organe bestimmten Verfahrensfehlern, insbesondere Besetzungsmängeln, eine rechtliche Relevanz für die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen und für die Aufhebbarkeit gegebenenfalls darauf gestützter Verwaltungsakte abspricht.
机译:1.第10(5)章第2和3 LHG是一个特殊的正确相关条款,这符合法律确定性的利益,并确保大学委员会和机构某些程序错误,特别是职业缺陷的行动和功能,是合法的如果适用于使用能力的能力,则对决定的法律有效性和取消的相关性。

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