1. Die Voraussetzung dafür, dass eine außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen abgelegte Lehramtsprüfung hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst als „gleichwertig geeignet" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 LABG anerkannt werden kann, gewährt dem Rechtsanwender keinen der gerichtlichen Überprüfung entzogenen Beurteilungsspielraum, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt.
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