[1] I. Der Kläger will zu dem Masterstudiengang „Printmedien, Technologie und Management" an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (im Folgenden: Fachhochschule) zugelassen werden. Nach deren Studien- und Prüfungsordnung handelt es sich um einen postgradualen Studiengang, der auf dem Bachelorstudiengang „Druck- und Medientechnik" aufbaut. Der Kläger ist seit 2002 Buchbindermeister für Handwerk und Industrie. Die Industriemeisterprüfung legte er als Jahrgangsbester ab; hierfür wurde er mit dem Meisterpreis der Landesregierung ausgezeichnet. Nach leitenden Berufstätigkeiten im Bereich der Drucktechnik begann er 2009 an dem hierfür zuständigen Staatsinstitut des Beklagten eine Ausbildung als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe an beruflichen Schulen, die er im Folgejahr mit der Anstellungsprüfung abschloss. Seitdem ist der Kläger als Fachlehrer für Druck- und Medientechnik an einer öffentlichen Fachschule tätig; er leitet dort die Meisterschule für Buchbinder (Industrie). Aufgrund seiner Berufsabschlüsse ist der Kläger im Besitz der fachgebundenen Hochschulreife.
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