I. 1. Mit dem Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S.2592), das zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, hat der Bundesgesetzgeber die „Substanz des allgemeinen Ausbildungswesens" (BT-Drucks. 14/7176, S. 6) an die Länder und die Universitäten gegeben und die Eigenständigkeit der jeweiligen Prüfungen betont. Die Wahlfachprüfung der „Ersten Prüfung" sollte vollständig auf die Universitäten übertragen (vgl. BT-Drucks. 14/7176, S. 1) und damit die rechtswissenschaftlichen Fakultäten gestärkt werden, die die Prüfung allein durchzuführen und zu verantworten haben (vgl. BT-Drucks. 14/7176, S. 9).
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