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Ausgewählte Entscheidungen

机译:选择的决定

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摘要

1. Die „Unwürdigkeit" zur Führung eines Doktorgrades im Sinne des § 35 Abs. 7 LHG BW kann aus Wesen und Funktion der Verleihung wissenschaftsbezogen bestimmt und ausgelegt werden. 2. Als unwürdig hat sich ein Titelinhaber demnach erwiesen, wenn sich der mit der Verleihung des Doktorgrades begründete Anschein wissenschaftskonformen Arbeitens angesichts gravierender Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit als unzutreffend herausgestellt hat und eine weitere Führung des verliehenen Doktorgrades bei Würdigung aller Umstände untragbar erscheint und zum Schutz vor Irreführung korrigiert werden muss. 3. Die Strafbarkeit des Fehlverhaltens ist hierfür nicht zwingend erforderlich.
机译:1.根据奖项的性质和职能,可以以科学相关的方式确定和解释第35条第(7)款LHG BW所指的持有博士学位的“不值得”事实证明,在严重违反良好科学实践和诚实原则的情况下,以博士学位为基础的科学合规工作是不准确的,并且在评估所有情况下都无法对授予的博士学位进行进一步管理,并且必须予以纠正以防止误导这不是绝对必要的。

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