Beim bewusstseinsgestorten Patienten sind neben einer moglich exakten Erhebung der Fremdanamnese, eine orientierende notfallmedizinische Untersuchung (Blutdruck, Atmung, Herzfrequenz), eine rasch durchzufuhrende und leicht zu objektivierende neurologische Untersuchung mittels Glasgow-Koma-Skala, die eine Einschatzung der Komatiefe erlaubt, essentiell. Daruber hinausgehend erlaubt die Beurteilung der motorischen Funktion Hinweise auf Hirnstamm- und/oder hemispherielle Lasionen (einseitige Strecksynergismen oder ahnliche Symptome); unter alien Umstanden aber muss in der Notfallsituation das Vorhandensein einer Nackensteifigkeit uberpruft werden, bei eindeutigem Trauma oberhalb der Clavikularlinie ist diese allerdings zu unterlassen, insbesondere, wenn ein Trauma in der Anamnese nicht auszuschlieben ist (HWS-Trauma?). Neben GCS, Meningismus und Beurteilung eventueller motorischer Funktionsstorungen muss die Weite, Form und Lichtreaktion der Pupillen sowie eine eventuell vorhandene Blickdeviation bzw. Augenmuskellahmung objektiv erfasst werden. Letztlich wird wahrend dieser Untersuchungen ein erster Eindruck von Atemwegen, Atmung und Atemmuster gewonnen.
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