Das OLG München (Urt. v. 8.12.2020 - 18 U 2822/19) hat in zwei Fällen geurteilt, dass eine Klarnamenpflicht bei der Plattform Facebook rechtmäßig ist. In der Vorinstanz hatte das LG Ingolstadt in einer der vor dem OLG verhandelten Fälle noch eine Klarnamenpflicht als mit § 13 Abs. 6 TMG unvereinbar erklärt. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym ermöglichen müssen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
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机译:OlgMünchen(URT。V. 8.12.2020 - 18 U 2822/19)在两个案例中判断出Facebook平台的明确名称义务是合法的。在下院,在邻里法院谈判之前的一个案件中的LG Ingolstadt仍然宣布的义务,而不是§13段。6 TMG不相容。该规定受到监管,该服务提供商必须匿名或在技术上可以使用远程信息和其付款,并且在技术上可能和合理。
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