Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. In diesem Tätigkeitsbericht führt der Datenschutzbeauftragte mitunter aus, dass die Behörde keine reale Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegenüber allein in Drittländern ansässigen Unternehmen hat. Insbesondere bei Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben und auch keinen Vertreter innerhalb der EU bestellt haben, hat die Behörde keine Handhabe. Apple hat die Übersicht in seinem App-Store um eine verpflichtende Datenschutz-Kennzeichnung erweitert. Durch die Kennzeichnung soll Nutzern bereits im Vorfeld einer App-Installation ermöglicht werden, zu erkennen, welche Daten durch die App verarbeitet und benötigt werden.
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