Das AG Hildesheim hat mit Urteil vom 5. Oktober 2020 entschieden (43 C 145/19), dass einer betroffenen Person ein Schadensersatz in Höhe von 800 EUR für die unberechtigte Zugänglichmachung von personenbezogenen Daten auf einem retournierten PC durch Weiterveräußerung an einen Dritten zusteht. Die Daten wurden vor dem Weiterverkauf nicht ordnungsgemäß gelöscht. Der LfDI Baden-Württemberg hat gegen den VfB Stuttgart ein Bußgeld in Höhe von 300.000 EUR verhängt. Grund für das Bußgeld ist, dass Leitungspersonen des Fußballclubs wiederholt Daten von (auch jugendlichen) Mitgliedern an Dritte, unter anderem für Marketingzwecke weitergegeben haben sollen. Der Verein hat auf Rechtsmittel verzichtet.
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