Biogasanlagen sind Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung fallen können. Gemäß § 4 der Störfall-Verordnung hat der Betreiber einer solchen Anlage insbesondere Maßnahmen zu treffen, damit Brände und Explosionen innerhalb des Betriebsbereichs vermieden werden. Dazu werden üblicherweise auch Maßnahmen des Blitzschutzes gezählt. Damit dieser voll wirksam ist, muss auch der Überspannungsschutz sichergestellt sein. Der Beitrag stellt die rechtlichen und normativen Grundlagen für den Blitzschutz von landwirtschaftlichen Biogasanlagen dar und macht Vorschläge für die Verbesserung des Blitzschutzes in Biogasanlagen.
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