Am 27. April 2001 ist die neu ge-fasste EG-Umweltaudit-Verordnung (EMAS) in Kraft getreten. Bislang galt diese Verordnung nur für das produzierende Gewerbe. Jetzt sind auch Dienstleistungsunternehmen wie Banken, Versicherungen, Reiseveranstalter, aber auch Bundes- und Landesbehörden teilnahmeberechtigt. Als erste Bundesbehörde hat das Umweltbundesamt (UBA) an seinem Hauptsitz in Berlin ein Umweltmanagementsystem nach der novellierten Verordnung eingerichtet.
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